Warum gibt es ihn?
Der Energieausweis soll allen potentiellen Käufern und Mietern die Möglichkeit geben, die angebotenen Objekte energetisch miteinander vergleichen zu können. Grundlage ist die Europäische Richtlinie 2002/91/EG vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die in Deutschland als Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude umgesetzt wird.
Seit wann ist er Pflicht?
Seit 1. Juli 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude und Nichtwohngebäude gesetzlich vorgeschrieben.
Wer muss ihn ausstellen lassen?
Jeder Vermieter, Verkäufer, Verpächter muss Interessenten auf Verlangen den Energieausweis vorlegen. Innerhalb von Eigentümergemeinschaften muss ein Energieausweis für den gesamten Wohnkomplex erstellt werden, sobald ein einziger Mieterwechsel stattfindet.
Ablauf der Ausstellung
Der Energieausweis auf Grundlage des errechneten Energiebedarfs wird auf Basis einer Energieberatung erstellt.
Der Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs wird auf Basis des erfassten Energieverbrauchs ausgestellt.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis darf nur noch ausgestellt werden,
wenn das Gebäude:
- mehr als 4 Wohneinheiten hat,
oder
- der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt/genehmigt wurde,
oder
- energetisch auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut oder gebracht wurde (Nachweis erforderlich).
Sind eine oder mehrere der drei oben genannten Punkte erfüllt, besteht die Wahlfreiheit zwischen bedarfs- oder verbrauchsorientiertem Energieausweis. Für alle anderen Wohngebäude ist ausnahmslos und gesetzlich verpflichtend der bedarfsorientierte Energieausweis auszustellen.
Gelistet als Energieberater bei:
Deutsche Energie-Agentur (dena): Aussteller-Nr.: 821229

